Die Wertentwicklung von Automobilen ist sehr unterschiedlich. Nicht jedes Fahrzeug unterliegt einem Wertverlust. Manche Fahrzeuge gewinnen über die Zeit sogar an Wert.
Häufig handelt es sich dabei um sammlungswürdige Fahrzeuge wie Oldtimer, Sportwagen oder exklusive Sondermodelle. Um deren Wert zu bestimmen, ist besondere Kenntnis nötig.
Viele FSP-Sachverständige sind auf spezielle Fahrzeuggattungen und Typen spezialisiert. Dadurch können sie nicht nur die als Versicherungsvoraussetzung geforderten Kurzgutachten erstellen, sondern ein Fahrzeug bis ins letzte Detail untersuchen und bewerten.
Sprechen Sie uns bei Ing.-Büro El Gameh & Stübing GbR in 51105 Köln gerne an welches Gutachten Sie benötigen.
Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.
Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.
Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.
Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.
Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.
Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.
Ein Kraftrad ist ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und eigenem Antrieb.
Ein Fahrrad ist ein meist einspuriges Landfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Es wird durch Muskelkraft über Pedale oder Kurbeln angetrieben.
Eine Besonderheit bilden die E-Bikes und Pedelecs, die über einen elektrischen Hilfsmotor verfügen.
Lastenräder sind Fahrrad oder E-Bike Versionen, die zum Transport von Lasten entwickelt worden sind. Sie sind meist mehrspurig konstruiert.